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70 Jahre Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte
– Ein Grund zur Freude?

10. Dezember 2018, 18:00 Uhr

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die AEMR umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind. In Art. 1 der AEMR steht: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Die AEMR ebnete damit den Weg für den internationalen Menschenrechtsschutz. Doch wie sieht die Praxis des Menschenrechtsschutzes heute aus? Sind alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten? Jüngst nehmen besonders rassistische und diskriminierende Äußerungen nicht nur im Alltag, sondern auch im Netz zu. Daneben lässt sich ein weiterer beunruhigender Trend weltweit beobachten: Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen sind stärker Zielscheibe von unterschiedlichen Angriffen. Anlässlich des 10. Dezember 2018 diskutieren wir, inwiefern 70 Jahre AEMR ein Grund zur Freude darstellen und was wir in Hamburg für die Durchsetzung der Menschenrechte tun können.

Grußwort: Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg

Auf dem Podium diskutieren: Martina Bäuerle, Geschäftsführerin der Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte, Kübra Gümüşay, Journalistin und Netzaktivistin, Martin Kaul, Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, Dr. Bijan Moini, Jurist der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Eine Veranstaltung von Amnesty International Hamburg in Kooperation mit dem Mahnmal St. Nikolai.

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