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8. Mai 1945 – keine Befreiung in der
Bewahranstalt Farmsen

Was wurde aus den Opfern und den Tätern in der Bundesrepublik Deutschland?

7. Mai 2025, 18:00–20:00 Uhr

Luftaufnahme Bewahranstalt Farmsen in den 1920er Jahren.

Eine Führung über das Gelände der ehemaligen Bewahranstalt Farmsen und ein anschließender Vortrag mit Gespräch vermitteln, wie arme und unangepasste Menschen im nationalsozialistischen Hamburg entrechtet wurden. Die Forderung nach einem Erinnerungs- und Lernort auf dem Gelände und deren Umsetzung werden erläutert und diskutiert.

Die Zweiganstalt Farmsen des Hamburger Werk- und Armenhauses entwickelte sich schon Ende der Weimarer Republik zu einer Bewahranstalt für sogenannte Asoziale. In der NS-Zeit bestimmten zunehmend rassistische Einschätzungen das Fürsorgewesen. »Asozialität« wurde jetzt als vererbbar eingestuft. Deshalb galt die Zwangssterilisierung als gerechtfertigte Maßnahme. An über 1100 in Farmsen verwahrten Frauen und Männern wurde dieser Eingriff vollzogen. Ab 1940 ließ die Hamburger Sozialbehörde mit Hilfe der jeweiligen Anstaltsleitungen hunderte Insass:innen der Hamburger Wohlfahrtseinrichtungen im Rahmen der »Euthanasie« in Tötungsanstalten bringen.

Die Farmsener Insass:innen wurden am 8. Mai 1945 nicht befreit. Ihre Zwangsunterbringung, ihre Zwangsarbeit, die an ihnen vollzogene Zwangssterilisation wurden nicht als NS-Unrecht anerkannt. Sie blieben größtenteils entmündigt und mussten in der Anstalt bleiben. Die Morde wurden nicht strafrechtlich geahndet. Die Veranstaltung vermittelt anhand von Opfer- und Täterbiografien die Kontinuitäten von der NS-Zeit in die Bundespublik.

Durchgeführt von: Fördern & Wohnen, Arbeitsgruppe „Erinnerungs- und Lernort für die Opfer der Hamburger Wohlfahrtsanstalten im Nationalsozialismus“; Referenten: Hans-Joachim Klier und Stefan Romey

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